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INNEN/2717: Bericht der Bundesregierung reicht nicht für Ablehnung des Zeugen Snowden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Mai 2014

Bericht der Bundesregierung reicht nicht für Ablehnung des Zeugen Snowden



Zur Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Befragung des Zeugen Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschusses erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Stellungnahme der Bundesregierung ist enttäuschend. Und sie ist keinesfalls eine Begründung, warum sich die Bundesregierung dem Parlamentsauftrag entziehen könnte. Die Bundesregierung muss vielmehr dafür Sorge tragen, Snowden in Berlin zu vernehmen zu können. Dieser uns heute erst erreichende Bericht ist kaum mehr als heiße Luft. Er verweigert Aussagen zu zentralen, die Verpflichtung der Bundesregierung betreffenden Rechtsfragen und bleibt insgesamt vage. Sein Zweck erschöpft sich darin, die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung zur Unterstützung des Deutschen Bundestages zum Ausdruck zu bringen. Erkennbar fürchtet sich die Regierung vor einer rechtlichen Prüfung durch die Gerichte.

Der Bericht ist zudem hoch widersprüchlich. Einerseits wird die Ablehnung der Vernehmung Snowdens in Deutschland damit begründet, man könne ihn auch auf andere Art und Weise anhören. Gleichzeitig bestätigt der Bericht aber, dass sowohl eine Zeugenvernehmung als auch eine Anhörung in der Botschaft in Moskau nur mit Zustimmung Putins denkbar wäre. Frau Merkel macht die Aufklärung des größten Geheimdienstskandals lieber vom Wohl und Wehe Putins abhängig, statt sich zum Grundgesetz und zu den Grundrechten ihrer Landsleute zu bekennen.

Das zur Ablehnung herangezogene Staatswohl bleibt juristisch völlig neblig, weil dessen angebliche Gefährdung in keiner Weise fundiert begründet wird. Es bleibt auch in dieser Stellungnahme eine bloße Behauptung. Weder wird konkret etwas zu möglichen Reaktionen Washingtons noch zur Gefährdung Snowdens ausgeführt. Auf dieser Grundlage kann und darf der PUA unter keinen Umständen eine Vernehmung Edward Snowdens im Deutschen Bundestag verweigern. Es wäre mutwilliges Unterlassen seitens des zur Aufklärung eigens bestimmten Gremiums der Volksvertretung.

Wir bleiben dabei: Edward Snowden ist ein Schlüsselzeuge im weltweit größten Geheimdienstskandal. Er muss frei, eingehend und persönlich über die ihm bekannten Tatsachen hier in Berlin aussagen können. Die Bundesregierung bestätigt unsere Bedenken, dass weder eine Vernehmung per Video noch eine Anhörung von Snowden in Moskau gleichwertig mit einer Vernehmung in Berlin ist und der Wahrheitsfindung ausreichend dienlich sein wird. Im Gegenteil bestehen gewichtige, auch die Sicherheit und den Geheimschutz betreffende Einwände.

Es geht um die Aufklärung anhaltender, systematischer und Millionen von Bundesbürgern betreffender Grundrechtsverletzungen. Die Bundesregierung muss vor diesem Hintergrund ihrer Verpflichtung zur Amtshilfe gegenüber dem Deutschen Bundestag nachkommen. Das vorgelegte Gutachten und die Stellungnahme sind eine zu dünne Suppe, als dass die Bundesregierung sich damit dem Parlamentsauftrag der Aufklärung verweigern könnte.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Mai 2014, Nr. 0349-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2014