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RECHT/692: Regelung einer Beschneidung von Jungen - Gute zweitbeste Lösung vorgelegt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. September 2012

Gute zweitbeste Lösung vorgelegt



Zu den heute durch das Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkten der Regelung einer Beschneidung von Jungen erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Der Regelungsentwurf des Bundesjustizministeriums beschränkt sich zu Recht nicht nur auf religiös motivierte Beschneidungen. Der Entscheidung der Eltern werden einige notwendige Bedingungen gestellt. Einsichts- und urteilsfähige Jungen müssten selbst einwilligen. Die Regeln der ärztlichen Kunst müssen eingehalten werden, was neben hygienischen Standards auch eine optimale Schmerzlinderung beinhaltet. Auch die Beschneidungen durch Personen, die für die Ausführung einer Beschneidung eine den Ärzten ebenbürtige Ausbildung haben, wird in den ersten sechs Monaten erlaubt. Besonders wichtig ist, dass in Einzelfällen das Kindeswohl ein Absehen von einer Beschneidung erfordern kann.

Nachbesserungsbedarf besteht bei der Frage der Berücksichtigung einer Ablehnung der Beschneidung auch durch im Rechtssinne nicht einsichts- oder urteilsfähige Jungen. Es muss verhindert werden, dass Jungen mit Gewalt zur Beschneidung gezwungen werden können.

All dies ist die zweitbeste Lösung, denn das geltende Recht lässt schon heute eine angemessene Berücksichtigung des Kindeswohl, des Elternrechts und der Religionsfreiheit zu.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. September 2012, Nr. 0825/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012