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RECHT/716: Landgericht Berlin untersagt Dobrindt verleumderische Behauptung über Volker Beck


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Mai 2013

Landgericht Berlin untersagt Dobrindt verleumderische Behauptung über Volker Beck



Der Pressesprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Michael Schroeren, teilt mit:

Jetzt ist es amtlich: CSU-Generalsekretär Dobrindt schreckt in seiner anti-grünen Kampagne vor Lügen und Falschbehauptungen nicht zurück. Das Landgericht Berlin erließ mit Beschluss vom 28. Mai eine einstweilige Verfügung gegen Dobrindt, mit der es dem CSU-Mann untersagt wird, wörtlich oder sinngemäß eine Behauptung zu wiederholen, die er am Donnerstag vergangener Woche (23.5.) auf Bild-online über Volker Beck, den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, geäußert hatte. Dobrindt hatte in dem Artikel unter anderem fälschlicherweise behauptet, Beck sei "Vorsitzender der Pädophilen-AG bei den Grünen" gewesen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gegen Dobrindt fest. (Az. 27 O 314/13)

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Mai 2013, Nr. 0409/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2013