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RECHT/752: Anti-Doping-Gesetz - Sportlerinnen und Sportler nicht rechtlos stellen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. November 2014

Anti-Doping-Gesetz: Sportlerinnen und Sportler nicht rechtlos stellen



Zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Bekämpfung von Doping im Sport erklären Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, und Özcan Mutlu, Sprecher für Sportpolitik:

Der Kampf gegen Doping ist eines der zentralen Themen im Sport und die Vorlage eines Anti-Doping Gesetzes überfällig. Schon der Bundesrat hatte durch Annahme eines Gesetzesantrages des grün-roten Baden-Württemberg im letzten Jahr eine wichtige Wegmarke gesetzt.

Anders als die Bundesregierung setzen wir aber auf einen Straftatbestand des Sportbetrugs, wodurch die Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport sanktioniert werden würde. Strafbar sollen Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sowie Sportlerinnen und Sportler mit erheblichen Einnahmen wie auch Ärzte und andere Personen sein, die sich oder einem Dritten mit Doping einen wirtschaftlichen Vorteil in Wettbewerben des organisierten Sports verschaffen wollen. Damit wäre es auch endlich möglich, weitere Formen der Sportkriminalität wie Wettbetrug und andere Formen der Manipulation von Sportwettkämpfen besser zu erfassen und zu ahnden.

Die Bundesregierung will dagegen die volle Strafbarkeit auf Erwerb und Besitz von Dopingmitteln. Dagegen sprechen eindeutig rechtspolitische Gründe. Denn das Recht auf Selbstschädigung gehört zum Kernbereich des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Das Strafrecht ist das falsche Mittel, um Menschen davon abzuhalten, sich selbst "zu schädigen". Ziel wäre so nicht der Schutz der Gesundheit der Athletinnen und Athleten, sondern vielmehr die Ermöglichung einer frühen Strafverfolgung. Auch in anderen Punkten ist der Entwurf verbesserungswürdig. Wenn das Gesetz der vorliegenden Fassung in Kraft tritt, werden Sportlerinnen und Sportler bei Beginn ihrer Karriere ihre Persönlichkeitsrechte an der Umkleidekabine dauerhaft abgeben müssen. Selbstverständlich braucht es unangemeldete Kontrollen, dennoch dürfen Sportlerinnen und Sportler aber nicht völlig rechtlos gestellt werden.

Uns fehlt bei dieser gesamten Debatte gerade auch ein kritisches Hinterfragen der Ziele in der Sportförderung im Leistungssport. Wer im internationalen Wettbewerb nur auf Medaillen und Rekorde schielt und entsprechenden Druck auf die Athletinnen und Athleten aufbaut, der darf sich auch nicht wundern, wenn Doping national und international auch in Zukunft ein ernstes Problem des Sports bleibt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2014