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RECHT/756: Menschenrechte gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Dezember 2014

Menschenrechte gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit



Zum Internationalen Tag der Migranten erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Endlich sollte Deutschland die Wanderarbeitnehmerkonvention unterzeichnen und ratifizieren. Davon würde ein starkes Signal ausgehen, dass Deutschland die Rechte aller Menschen achtet - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Staatsangehörigkeit. Zwar werden die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten schon jetzt im Kern durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet. Umso unverständlicher ist es, dass sich die Bundesregierung weiterhin einer Ratifikation verschließt.

Menschenrechte dürfen nicht zahnlose Papiertiger sein. Bei der Achtung des Familien- und Privatlebens von Migrantinnen und Migranten sowie bei den Kinderrechten hat Deutschland Nachholbedarf. Der Familiennachzug muss vereinfacht werden. Der Nachweis von Deutschkenntnissen im Visumsverfahren gehört abgeschafft. Wir haben bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nun liegt der Ball im Feld der schwarz-roten Koalition.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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