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RECHT/778: Antidiskriminierungstelle - Opfer des § 175 müssen rehabilitiert werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2016

Antidiskriminierungstelle: Opfer des § 175 müssen rehabilitiert werden


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Gutachten zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 aufgrund von Paragraf 175 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilten Männer veröffentlicht. Dazu erklärt Volker Beck MdB:

Deutschland muss endlich die Opfer der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen rehabilitieren und entschädigen. Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern in diesem Land schuldig.

Das Gutachten der Antidiskiriminierungsstelle des Bundes stützt unsere Forderung voll umfänglich. Es stellt klar: Die Große Koalition kann sich nicht länger hinter verfassungsrechtlichen Bedenken verstecken. Im Gegenteil ist sie von Verfassung wegen sogar dazu verpflichtet.

Eine gesetzliche Aufhebung der Unrechtsurteile gegen homosexuelle Männer im Nachkiegsdeutschland ist überfällig und verwirklicht den rechtsstaatlichen Rehabilitierungsauftrag. Es ist eine Stärke des demokratischen Rechtsstaates, Fehler zu erkennen und seine Aufgabe, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen und ihnen ihre Ehre zurückzugeben.

Dass jahrzehntelang in beiden deutschen Staaten schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt wurden und dies bis heute nicht wieder gut gemacht wurde, ist ein Schandfleck unseres Rechtsstaates. Erst 1994 ist die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität in der Bundesrepublik endgültig beendet worden. Es bleibt ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland heute noch Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft gewesen zu sein, weil sie schwul sind.

Wenn die Große Koalition schon die Gleichstellung von Homosexuellen verhindert, kann sie wenigstens die Opfer der Homosexuellenverfolgung in Deutschland endlich rehabilitieren und entschädigen. Es ist höchste Zeit!

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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