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RECHT/784: Fahrverbote im Strafrecht verfassungsrechtlich bedenklich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. August 2016

Fahrverbote im Strafrecht verfassungsrechtlich bedenklich


Zur Aufforderung von Bundeskanzlerin Merkel an Justizminister Maas, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den Fahrverbote als eigenständige Sanktion im allgemeinen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht eingeführt werden, erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Hans-Christian Ströbele MdB:

Der Unsinn von Fahrverboten als zusätzliche Sanktionen im Strafrecht wird nicht dadurch besser, dass ihn nun auch Bundeskanzlerin Merkel fordert. Diese Pläne bleiben nicht nur ungerecht, sondern sind auch verfassungsrechtlich bedenklich. Ein Fahrverbot kann nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden, wie es bei Geldstrafen möglich ist, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiert.

Ein Fahrverbot würde zudem die faktische Ungleichbehandlung der bestehenden Fahrverbotsregelung noch verstärken: Was auf dem Lande existenzbedrohlich wirken kann, belastet einen Bewohner einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgten Metropolregion wenig. Auch wird möglicherweise benachteiligt, wer keine Fahrerlaubnis hat und dadurch auch keine Freiheitsstrafe abwenden kann.

Auch die Vorstellung, Unterhaltspflichtige durch den Entzug des Führerscheins zu motivieren, Kindesunterhalt zu zahlen, ist besonders absurd. Die überwiegende Zahl der Unterhaltspflichtigen wird schon deshalb nicht zur Zahlung verurteilt, weil sie schlicht nicht leistungsfähig ist. Oder die Zwangsvollstreckung scheitert an den Pfändungsfreigrenzen. All diese Fälle sind zudem strafrechtlich nicht relevant - es sei denn man kann die Verschleierung von anderweitigem Einkommen nachweisen. Durch den Entzug von Mobilität werden die Erwerbsaussichten der Unterhaltspflichtigen jedenfalls in keinem Fall besser.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. August 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2016

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