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RECHT/786: Kinderehen - Scheinlösungen helfen nicht weiter


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2016

Kinderehen: Scheinlösungen helfen nicht weiter


Zur heutigen konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehe erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Problem von Kinderehen lässt sich bei näherer Betrachtung kaum durch einen Federstrich des Gesetzgebers lösen. Dass Kinder in die Schule gehören und nicht in die Ehe wird hier zu Lande wohl niemand bestreiten.

Da im Inland geschlossene Ehen immer den deutschen Formerfordernissen genügen müssen, ist eine sogenannte Imam-Ehe aber heute schon null und nichtig. Auch im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern unter 14 Jahren können hier nicht anerkannt werden, ebenso wenig wie Zwangsehen, da es sich dabei um Straftaten handelt. Auslandsehen ab 16 Jahren hingegen kann die Anerkennung nicht verwehrt werden, da selbst das deutsche Recht dies im Ausnahmefall vorsieht und damit nicht von einem unerträglichen Bruch mit grundlegenden Rechtsgrundsätzen gesprochen werden kann.

Bleibt der enge Bereich von Auslandsehen, die zwischen 14- und 16-Jährigen geschlossen wurden und vor Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland gelebt werden. Zugang zu Beratung durch das Jugendamt wäre in diesen Fällen zweifelsohne wünschenswert. Dabei gäbe es aber sicher wichtigere Fragen als die Unterschiede zwischen der Aufhebbarkeit und der Scheidung einer Ehe. Die Aufhebung einer Ehe auf Antrag eines Dritten oder des Jugendamtes gegen den tatsächlichen Willen der verheirateten Jugendlichen wäre allerdings ein schwerer Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

Komplexe Lebenslagen lassen sich eben selten per Gesetz auflösen. Auf eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall ist das geltende Recht immer noch besser vorbereitet als die Wahlkämpfer der großen Koalition.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2016

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