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RECHT/794: § 175 - Endlich den Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgeben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. März 2017

§ 175: Endlich den Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgeben


Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des § 175 erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Volker Beck MdB:

Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss als wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Rechtsstaat zeigt sich von seiner starken und souveränen Seite. Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgegeben. Lange genug mussten sie mit dem Stigma einer Vorbestrafung leben - nur weil sie schwul sind.

Das Ziel der Rehabilitierung muss sein, dass Homosexuelle nicht für Tatbestände verurteilt werden dürfen, die bei Heterosexuellen in der gleichen Konstellation legal waren. Ob der Gesetzentwurf dem gerecht wird, muss nun in den Beratungen im Bundestag geklärt werden.

Die Entschädigungsregelung ignoriert die soziale Existenzvernichtung, die Betroffene durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erleiden mussten. Auch im Falle einer Einstellung eines Verfahrens oder bei einem Freispruch haben Betroffene oft ihr bürgerliches Leben, Wohnung, Beruf und sozialen Status verloren. Entsprechend müssten auch Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden. Bislang bleiben diese aber leider außen vor. Hier muss der Bundestag nachbessern.

Unser ständiges Dranbleiben hat dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf nun endlich auf dem Tisch liegt. Dabei hätte man das auch früher haben können: Seit 2008 legt die Grüne Bundestagsfraktion regelmäßig Gesetzentwürfe zur Rehabilitierung vor.

Der Weg bis zum heutigen Gesetzentwurf der Bundesregierung war lang: Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar, es galt aber weiterhin ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht. Aufgehoben wurde der § 175 erst 1994. Im Jahre 2000 hat der Bundestag einstimmig bekräftigt, "dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind." (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894).

Wir denken heute auch an diejenigen, für die die Rehabilitierung und Entschädigung nun zu spät kommt.

Gesetzentwürfe der Grünen Bundestagsfraktion:
2008: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611440.pdf
2010: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704042.pdf
2012: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711379.pdf
2016: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810117.pdf und
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810118.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. März 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2017

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