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RECHT/795: Kinderehe - Minderjährige nicht schutzlos stellen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017

Kinderehe: Minderjährige nicht schutzlos stellen


Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehe erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Für uns steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das heute beschlossene Gesetz geht allerdings zu Lasten derjenigen, die eigentlich geschützt werden sollen.

Dabei haben sich SPD und CDU von den populistischen Forderungen einer bayrischen Regionalpartei treiben lassen. Wer die Betroffenen ernsthaft schützen will, muss den Weg zu den Familiengerichten eröffnen, damit die Richter über die Aufhebung der Ehe nach Maßgabe des Kindeswohls im Einzelfall entscheiden können. Stattdessen sollen alle Eheschließungen im Ausland, bei denen ein Ehepartner unter 16 Jahre alt ist, pauschal nichtig sein.

Eine solche Nichtigkeit wäre endgültig und nicht mehr heilbar - auch nicht durch die Fortsetzung der Ehe nach Volljährigkeit. Dadurch nimmt man sogar erwachsenen Frauen ihre soziale und finanzielle Absicherung, ohne dass sie überhaupt davon Kenntnis erhalten müssen. Sie verlieren ihre Unterhalts-, Erb- und Versorgungsansprüche und ihre Kinder gelten als nichtehelich und können im Ausland ungefragt sämtliche Statusrechte verlieren.

Es entstehen außerdem sogenannte hinkende Ehen, die in einem Land wirksam und in einem anderen unwirksam sind, mit allen daraus resultierenden Folgeproblemen.

Ob die Aufhebung der Ehe dem Kindeswohl dient, kann nur in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden. Deswegen ist eine Ausweitung der Aufhebungsmöglichkeiten bei Auslandsehen sinnvoll und angemessen. Nur so kann das Kindeswohl im Einzelfall geprüft und zum Maßstab der Entscheidung werden. Außerdem muss der Wille einer erwachsenen Ehefrau an ihrer Ehe festzuhalten respektiert werden, auch wenn sie bei der Eheschließung noch minderjährig war. Die pauschale Nichtigkeit der Ehe ist keine Lösung im Sinne der Betroffenen.

Dass man in Deutschland künftig generell nur noch mit 18 Jahren heiraten kann, begrüßen wir.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. April 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2017

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