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RECHT/805: Industrie- statt Verbraucherschutz - Musterfeststellungsklage verfehlt ihren Zweck


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Mai 2018

Industrie- statt Verbraucherschutz: Musterfeststellungsklage verfehlt ihren Zweck


Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Musterfeststellungsklage erklärt Dr. Manuela Rottmann MdB, Obfrau im Rechtsausschuss:

Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage verfehlt seinen Zweck. Er schützt die Industrie vor dem Verbraucher, indem er den Prozess zur Durchsetzung von Verbraucherrechten unnötig verkompliziert. Dabei warten derzeit tausende VW-Kunden auf ein verlässliches Klageinstrument im Dieselskandal. Statt diesen Geschädigten angesichts der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres 2018 durch eine gesonderte Regelung Rechtssicherheit zu verschaffen, legt die Bundesregierung in gespielter Eile einen Gesetzentwurf vor, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Praxis in ein viel zu kompliziertes Verfahren zwingt. Statt Ansprüche im Zusammenschluss mit anderen Geschädigten durchzusetzen, müssen die Betroffenen nach dem Willen der Bundesregierung nun den Umweg über aufwändig zu identifizierende, klagebefugte Institutionen gehen. Die klagebefugten Organisationen sind in ihrer Anzahl so eingeschränkt, dass sie kaum zeitnah und mit dem Blick auf die Rechte individueller Anspruchsinhaber agieren können. Im Ergebnis werden Verbraucherechte auf der Strecke bleiben - offenbar ganz im Sinne der Bundesregierung, die derzeit ganz konkret den Volkswagen-Konzern vor berechtigten Ansprüchen der Geschädigten des Dieselskandals schützen möchte.

Wir setzen uns weiterhin für einen echten kollektiven Rechtsschutz ein, um es Verbrauchern zu ermöglichen, sich bei gleichgelagerten Interessen zusammenzuschließen und ihre Rechte ohne Umwege zu erkämpfen. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2018

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