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SOZIALES/1528: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Schwulen und Lesben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. August 2012

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Schwulen und Lesben



Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden dürfen als Ehepaare, erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:

Das Bundesverfassungsgericht macht am elften Jahrestag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes den Lesben und Schwulen ein schönes Hochzeitsgeschenk. Deutlicher als das Gericht kann man es nicht sagen: Die sexuelle Orientierung eines Paares ist kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen. Und Diskriminierungen der Lebenspartner sind rückwirkend zum 1.8.2001 zu beseitigen. Erneut hat die Regierung eine Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten.

Die CDU muss endlich einsehen: Gleiche Rechte für Schwule und Lesben sind kein Gnadenakt, sondern Verfassungsgebot. Schwarz-gelb muss bei der Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften nacharbeiten. Beim Beamtenrecht, aber auch bei der Einkommensteuer und bei der Adoption. Für die FDP ist das Urteil ein besonderes Desaster: War doch die vom Bundesverfassungsgericht durch ein früheres Urteil erzwungene Gleichstellung im Beamtenrecht die Trophäe, die sie bei jedem CSD ins Schaufenster stellte. Nun muss sie sich von Karlsruhe sagen lassen, dass sie noch nicht einmal das verfassungsrechtlich unbedingt notwendige durchgesetzt hat. Das ist eine Bankrotterklärung liberaler Rechtspolitik.

Die Koalition muss umgehend auch die Diskriminierung bei der Einkommenssteuer beseitigen, statt erneut auf ein Urteil aus Karlsruhe zu warten. Wir werden dem Parlament im Herbst erneut einen entsprechenden Antrag vorlegen.

In der Sache hat das Gericht bei der vorliegenden Entscheidung unsere Position bestätigt, dass die Ungleichbehandlung von Anfang an verfassungswidrig war und deswegen eine rückwirkende Gleichstellung ab 2001 erfolgen muss. Genau dies haben wir im Bundestag bereits im März 2010 beantragt. Genau dies hat die Koalition abgelehnt. Auch die Bundesländer, die die Rückwirkung nicht bis zum 1.8.2001 vorgenommen haben, müssen nun nacharbeiten. Bis auf Hamburg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben die Bundesländer in ihren Landesgesetzen keine ausreichende Rückwirkung vorgesehen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. August 2012, Nr. 0680/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2012