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SOZIALES/1538: Regelsatzerhöhung - Existenzminimum weiterhin nicht gesichert


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. September 2012

Regelsatzerhöhung: Existenzminimum weiterhin nicht gesichert



Zum Bericht, wonach das Kabinett in der kommenden Woche eine Regelsatzerhöhung um acht Euro beschließen wolle, erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:

Die nun angekündigte Erhöhung um 2,1 Prozent spiegelt nur die im Gesetz vorgesehene Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung wider. Angesichts steigender Ölpreise wird die Kaufkraft der Betroffenen sogar sinken. Acht Euro sind weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Tatsache war und ist, dass Ursula von der Leyen die Höhe des Regelsatzes nicht korrekt berechnet hat. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 wurden erfindungsreich Rechenkniffe angewandt, um die Grundsicherung so niedrig wie nur irgend möglich zu halten. Nach jüngeren Berechnungen des Sozialgerichts Berlin müsste der Regelsatz sogar um 36 Euro höher sein.

Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt die Zahl der von Armut betroffenen Personen - insbesondere auch die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter. Während Frau von der Leyen von der "Zuschussrente" fabuliert, lässt sie die Kleinstrentnerinnen in echten Notsituationen im Stich.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. September 2012, Nr. 0787/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2012