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SOZIALES/1622: Unterm Strich - Rechte der Prostituierten stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Mai 2013

Unterm Strich: Rechte der Prostituierten stärken



Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni, der sich gegen Diskriminierung und ausbeuterische Verhältnisse richtet, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Tätigkeit in der Prostitution ist weiterhin gesellschaftlich stigmatisiert, daran ändern die wenigen Jahre seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes noch nichts. Das größte Hindernis für eine unaufgeregte und sachbezogene Auseinandersetzung mit Prostitution ist ihre häufige, mitunter generelle Gleichsetzung mit dem Straftatbestand Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die selbstbestimmt und freiwillig in der Prostitution arbeiten. Medienberichte, die mit einer Mischung aus Vorurteilen und verzerrten Forschungsergebnissen auffahren, zeichnen ein einseitiges Bild und helfen damit nicht, die Situation von Prostituierten zu verbessern. Wichtig wäre ein gesellschaftlicher Dialog, der alle vorliegenden Forschungsergebnisse aufgreift und alle Beteiligten zu Wort kommen lässt.

Elf Jahre nach Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten müssen weitere Schritte folgen. In diesem Überarbeitungsprozess haben weder Ministerin von der Leyen noch Ministerin Schröder Konzepte vorgelegt. Auch bei der Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer kommt die Bundesregierung nicht hinterher.

Wir setzen uns dafür ein, dass Prostitution unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen ausgeübt werden kann. Wir wollen die Rechte von Prostituierten stärken sowie Einstiegs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausbauen. Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir ab. Es bedarf einer gewerberechtlichen Regelung zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen in größeren Prostitutionsbetrieben.

Hintergrund Prostitutionsgesetz: Prostitution ist seit 2002 nicht mehr sittenwidrig sondern eine legale Erwerbstätigkeit. Honorare können seither eingeklagt und zahlungsunwillige Freier wegen Betruges angezeigt werden. Das Weisungsrecht der ArbeitgeberInnen wurde im Gegensatz zu anderen Berufen deutlich eingeschränkt und der Zugang zu den Sozialversicherungen ermöglicht. Das Gesetz hat zu mehr Rechtssicherheit geführt, auch wenn diese nicht von allen genutzt wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2013, Nr. 0414/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2013