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SOZIALES/1693: Auch Frauenministerium muss sich an Gleichstellungsgesetz halten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Mai 2014

Auch Frauenministerium muss sich an Gleichstellungsgesetz halten



Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Besetzung von Führungspositionen im Frauenministerium erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Dass das Frauenministerium die eigenen Vorgaben nicht erfüllt, ist ein schlechter Stil. Die Öffentlichkeit kann zurecht erwarten, dass die Frauenministerin mehr auf die Vorbildfunktion ihres Ministeriums achtet und nicht mit zweierlei Maß misst.

Die Gleichstellungsbeauftrage im Frauenministerium, Kristin Rose-Möhring, hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Sieg für die Gleichstellung im Öffentlichen Dienst errungen. Sie wollte es nicht mehr hinnehmen, dass insbesondere Spitzenpositionen im Haus ohne ihre gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung besetzt werden. Nun ist es an der Zeit, dass auch die Gleichstellungsbeauftragten in den anderen Häusern nachziehen.

Die drei Fälle, in denen Rose-Möhring geklagt hatte, betreffen Vorgänge unter der früheren Ministerin Schröder, aber auch unter Ministerin Schwesig besteht diese Praxis fort.Das Urteil des Verwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im Öffentlichen Dienst und ist damit uneingeschränkt zu begrüßen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2014, Nr. 0362-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2014