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SOZIALES/1728: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. November 2014

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz



Anlässlich des 25. Jubiläums der sogenannten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Tom Koenigs, Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Die Bundesregierung muss endlich die Kinderrechte voranbringen. Was auf internationaler und europäischer Ebene, im Rahmen der EU-Grundrechtecharta, bereits festgelegt ist, muss auch im deutschen Recht berücksichtigt werden. Deshalb fordern wir eine interfraktionelle Initiative zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Kinderrechte betreffen alle.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Situation der Kinder in Deutschland stark verändert. Gesellschaftlicher Fortschritt muss sich jedoch in konkreter Gesetzgebung widerspiegeln, mit dem Ziel, Kindern ein Recht auf Fürsorge, Bildung, bestmögliche Entwicklung und individuelle Förderung zu garantieren. Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen zur Kernaufgabe der Politik zu machen.

Gerade angesichts der dramatischen Situation von asylsuchenden Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie zunehmender Kinderarmut kommt Kinderrechten in der aktuellen Debatte eine besondere Bedeutung zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat schon 2009 in einem Antrag die vollständige Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention gefordert. Die Koalition hat versprochen, entsprechende Programme und Projekte zu entwickeln und zu fördern. Dieses Versprechen muss umgehend eingelöst werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. November 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014