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SOZIALES/1760: Kinderbeauftragter - wichtiger Schritt zur Stärkung der Kinderrechte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juni 2015

Kinderbeauftragter: wichtiger Schritt zur Stärkung der Kinderrechte


Anlässlich der heutigen Anhörung im Petitionsausschuss zur Einrichtung eines Kinderbeauftragten im Deutschen Bundestag erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Corinna Rüffer, Obfrau im Petitionsausschuss:

Wir begrüßen die Petition zur Einrichtung eines Kinderbeauftragten im Deutschen Bundestag. Sie ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Kinderrechte. Ein unabhängiger Kinder- und Jugendbeauftragter, der als nationale Ansprech- und Beschwerdestelle für Kinderrechte wirken kann, fehlt in Deutschland. Er soll auf die Verletzung und unzureichende Beachtung der Kinderrechte durch staatliche Institutionen aufmerksam machen. Die Einsetzung eines Bundeskinderbeauftragten kann eine Lücke im Kinderrechtsschutz schließen. Wichtig ist, dass ein solcher Beauftragter mit soliden rechtlichen Kompetenzen und auch finanziellen Mitteln ausgestattet ist.

Neben der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten und der vorgesehenen Monitoringstelle für Kinderrechte müssen desweiteren Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Auch dieser wichtige Schritt sollte in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Laut UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, muss bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Die Einrichtung eines Kinderbeauftragten wäre dafür ein wichtiger Schritt. Die heutige Diskussion hat gezeigt, dass alle Fraktionen offen für das Anliegen sind. Der durch die Petition hervorgerufene Schwung sollte genutzt werden, noch in dieser Legislatur eine klare Position zu finden.


Hintergrund zur Petition:
Eingereicht wurde die Petition vom Verband der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Nachdem sie von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet wurde, befasst sich nun der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung damit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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