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SOZIALES/1775: Hartz-IV-Ausschluss von Unionsbürgern darf Bildungserfolg ihrer Kinder nicht gefährden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. September 2015

Hartz-IV-Ausschluss von Unionsbürgern darf Bildungserfolg ihrer Kinder nicht gefährden


Zu der EuGH-Entscheidung zum Zugang von Unionsbürgerinnen und -bürgern zu Sozialleistungen erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Mit dem Urteil aus Luxemburg sind die Messen in Sachen Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht gesungen. Zwar stellt das Urteil klar, dass Arbeitsuchende auch nachdem sie hier eine Zeit lang gearbeitet haben, von Hartz IV ausgeschlossen werden dürfen. Das entbindet die Bundesregierung aber nicht von ihrer Gestaltungspflicht: Sie muss sich dafür einsetzen, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich in Deutschland nachweislich um Arbeit bemühen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden, Arbeitslosengeld II gewährt wird. Und dafür, dass in allen EU-Mitgliedstaaten endlich Grundsicherungsleistungen eingeführt werden, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Das ist ein Gebot der sozialstaatlichen Solidarität und der Sozialstaatlichkeit. Ein soziales Europa ist notwendiger denn je.

Das Gericht sagt offenbar nichts zum Hartz IV-Anspruch von Kindern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die hier zur Schule gehen und integriert sind. Ihr Schulerfolg darf nicht durch diskriminierende Regelungen beim Bezug von Sozialleistungen gefährdet werden - unabhängig davon, wie lange ihre Eltern in Deutschland gearbeitet haben. Für diese Fälle darf ein Bezug von Grundsicherung nicht ausgeschlossen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. September 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2015

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