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SOZIALES/1824: Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2016

Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten


Zu den Eckpunkten zur Entgeltgleichheit erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Nach langem Hin und Her gibt es nun tatsächlich Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Wir haben schon nicht mehr damit gerechnet. Aber die Freude ist gedämpft, denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen. Das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten. Damit bleibt das Gesetz für die meisten Frauen wirkungslos, denn viele von Ihnen arbeiten gerade in kleinen Betrieben. Der verhandelte Kompromiss ist unzureichend, denn Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten.

Was bei dem Gesetzentwurf völlig fehlt, sind flankierende Maßnahmen. So müssen sich Frauen weiterhin alleine über den individuellen Klageweg gegen unfaire Bezahlung wehren. Es wird sich aber wenig ändern, wenn Frauen mit den Risiken einer Klage auch zukünftig alleine bleiben. Deswegen fordern wir ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften und Verbände.

Trotz all dieser Mängel formiert sich gleich wieder Widerstand in den Unionsfraktionen mit der Begründung, für die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern sei beispielsweise die unterschiedliche Berufswahl verantwortlich. Diese Begründung ist unsinnig. Natürlich verdient eine Bauingenieurin mehr als eine Altenpflegerin, aber - und hier liegt das Problem - sie verdient dennoch weniger als ihr männlicher Kollege. Das sollten die Unionsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Oktober 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2016

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