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VERKEHR/560: Fluglärmverfahren - Schutz der Nachtruhe absichern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. März 2012

Fluglärmverfahren: Schutz der Nachtruhe absichern


Zu den heute beginnenden Verhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik und die hessische Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner:

Wir hoffen, dass sich die Leipziger Richter für ein Nachtflugverbot zugunsten der Betroffen entscheiden. Das wäre ein positives Zeichen für alle lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner von Großflughäfen in hochverdichteten Siedlungsräumen. Setzt sich dagegen die hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen durch, das im Mediationsverfahren vereinbarte Nachtflugverbot aufzuweichen, droht ein "Frankfurt 21".

Der Schutz der Nachtruhe ist von herausragender Bedeutung. Eine gesicherte Nachtruhe muss während der gesamten "gesetzlichen Nacht" von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gewährleistet sein. Hierfür muss dringend eine bundesweit gültige gesetzliche Regelung geschaffen werden.

Die jetzigen gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie eine Fülle internationaler Verträge und Richtlinien zum Luftverkehr haben die Sicherheit des Luftverkehrs und dessen Wirtschaftlichkeit im Fokus, kaum aber die Gesundheit der lärmgeplagten Bevölkerung. Das muss sich dringend ändern.

Um die Menschen besser vor Fluglärm schützen zu können, brauchen wir ambitionierte europäische Schutzziele und Lärmobergrenzwerte für die Belastungen durch den Luftverkehr.

Das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz müssen entsprechend angepasst werden. Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz wie etwa Nachtflugverbote und Lärmkontigentierungen müssen eindeutig Vorrang haben vor passiven Maßnahmen, die reinen Erstattungs- und Entschädigungscharakter haben und Fluglärm nicht verhindern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2012, Nr. 0227
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012