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VERKEHR/629: Zweckbindung für Nahverkehrsfinanzierung vereinbaren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Juni 2013

Zweckbindung für Nahverkehrsfinanzierung vereinbaren



Zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Nahverkehrsfinanzierung erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Wir begrüßen, dass der Bund die Entflechtungsmittel für die Finanzierung des Nahverkehrs in Höhe von 1,33 Mrd. Euro bis 2019 weiterzahlen wird. Dies ist die Kernforderung unseres Antrags "Verlässliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs - Fortführung der Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz" (Drs. 17/8918). Wir werden diesen Antrag nächste Woche im Bundestag zur Abstimmung stellen und fordern die Koalition auf, dem Antrag zuzustimmen.

Bei der Ausgestaltung der Weiterfinanzierung fordern wir eine klare Zweckbindung der Mittel für den öffentlichen Verkehr, denn nach dem Entflechtungsmittelgesetz würde die Zweckbindung zum 1. Januar 2014 entfallen. Der Bund muss daher sicherstellen, dass alle Länder verpflichtet werden, landesrechtliche Regelungen mit einer Zweckbindung zu schaffen. Die Verwendung der Mittel darf zudem nicht länger allein auf die klassische Infrastruktur des Öffentlichen Verkehrs beschränkt bleiben. Für eine Stärkung des Umweltverbunds ist vielmehr auch die Einbeziehung neuer Mobilitätskonzepte (zum Beispiel Carsharing) notwendig. Außerdem muss bei der Verwendung der Gelder dem Substanzerhalt der vorhandenen Infrastruktur klar der Vorrang vor dem Neubau eingeräumt werden. Bei Neubauten sind effiziente Straßenbahnlösungen gegenüber teuren U-Bahnbauten mit hohen Folgekosten zu bevorzugen.

Mit der Einigung über die Entflechtungsmittel ist aber nur ein Teil der Finanzierungsfragen für den Öffentlichen Verkehr gelöst. Eine ÖPNV-Offensive mit einer deutlichen Ausweitung des Angebots von Bussen und Bahnen ist mit der jetzt erreichten Mittelverstetigung nicht erreichbar. Die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms nach 2019 für große Investitionsvorhaben und die Höhe der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr nach 2014 sind noch völlig offen. Zudem sollte der Bund Ländern und Kommunen ermöglichen, eigene Finanzierungsquellen zu erschließen, z.B. die Einführung einer Erschließungsabgabe für den ÖPNV.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juni 2013, Nr. 0473/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2013