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VERKEHR/648: Die gemeinnützige Luftrettung ist kein Reiseunternehmen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2014

Die gemeinnützige Luftrettung ist kein Reiseunternehmen



Zu den Vorwürfen, Mitglieder des ADAC-Präsidiums hätten die Helikopter der Luftrettung für Dienstreisen genutzt, erklärt Lisa Paus, Mitglied im Finanzausschuss:

Der ADAC muss sich seiner Verantwortung stellen. Eine Selbstbedienungsmentalität gefährdet den Steuerstatus der Gemeinnützigkeit.

Die Luftrettung leistet einen wichtigen Beitrag in der Rettungshilfe, doch der ADAC setzt den Vorteil der Steuerbefreiung aufs Spiel. Es ist unangemessen, wenn das Präsidium des gemeinnützigen Vereins sich selbst Vorteile zugesteht, wie sie nur von Vorständen gewinnorientierter Großkonzerne bekannt sind.

Der ADAC steht in der Pflicht, die Vorwürfe aufzuklären. Die Vereinsstrukturen müssen auf den Prüfstand. Eine Zweckentfremdung von Ressourcen darf es nicht geben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Januar 2014, Nr. 18-0058-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2014