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WIRTSCHAFT/2327: Netzentgelte - Bundesregierung muss Subventionen rückgängig machen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2012

Netzentgelte: Bundesregierung muss Subventionen rückgängig machen



Zum heutigen Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, wonach das Gericht erhebliche Bedenken an einer Rechtsgrundlage für die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten hat, erklären Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz:

Das Urteil des ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung. Sie sollte die fragwürdige Befreiung von Unternehmen auf Kosten der privaten Haushalte schleunigst rückgängig machen und damit einer gerichtlichen Entscheidung im nächsten Jahr zuvorkommen.

Mit der Befreiungsmöglichkeit von den Netzentgelten und den diffusen Kriterien hat die Regierung Merkel die Scheunentore weit geöffnet. Die Umlage für die privaten Verbraucher ist explodiert und so wird das in den nächsten Jahren weiter gehen. 1300 weitere Firmen haben bereits Anträge gestellt und warten darauf, dass die privaten Haushalte für sie mit bezahlen. U.a. Golfplätze, die Deutsche Börse in Frankfurt oder mehr als 100 industrielle Mastbetriebe. Bereits befreit sind aktuell ALDI, Allianz, 1&1 oder Pharmaunternehmen.

Union und FDP haben die Subvention im letzten Jahr mit der Begründung eingeführt, dass die Stromkosten durch den Atomausstieg steigen und man deswegen die Unternehmen entlasten müsste. Die Strompreise sind aber deutlich gefallen, damit fehlt die argument ative Grundlage.

Hintergrund:

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 können sich Firmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 10 Gigawattstunden verbrauchen oder eine atypische Stromnutzung (Tagesrandzeiten und in der Nacht) vorweisen.
Nach der Gesetzesänderung im August 2011 ist die Zahl der Antragsteller explodiert: 68 Anträge in 2010; 1553 Anträge in 2011; 1277 zusätzliche Anträge in 2012. Die Kosten für die Verbraucher summieren sich für die Anträge aus dem Jahr 2011 auf 805 Mio. €. Die Steigerung durch die 2012er Anträge wird erst im Okt 2013 bekannt gegeben. Zu den befreiten Firmen gehören u.a.:

Friedrichstadtpalast, AXA, Allianz, ALDI, Hessisches Baumanagement, fast alle Raffinerien in Deutschland, Procter&Gamble, 1&1 Karlsruhe, Lufthansa Kelsterbach, Wasser- und Schifffahrtsamt Uelzen, BayerSchering Pharma, diverse Wiesenhof Mastställe, Netto Marken-Discounter, Accor Hotels, Autohaus Ford Kögler. Eine Befreiung für 2012 haben u.a. beantragt:

Golfclub Johannesthaler Hof, Deutsche Börse Frankfurt, Golf- und Country Club Seddinger See AG, Kinogruppe Kinopolis, Baden Golf & Country Club Tiefenbach GmbH, H&M, Sparda Bank Nürnberg, Filiale Würzburg, Diözese Würzburg , Evangelische Kirche im Rheinl and - Das Landeskirchenamt, IKEA Energie GmbH.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. November 2012, Nr. 0996/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2012