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WIRTSCHAFT/2565: TTIP - Angleichung von Standards darf keine Schutzrechte abbauen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Februar 2015

TTIP: Angleichung von Standards darf keine Schutzrechte abbauen



Zum Auftakt der 8. Verhandlungsrunde für das geplante Handelsabkommen TTIP erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Wenn die Verhandlungsführer von EU und USA ab heute wieder darüber sprechen, wie unterschiedliche Standards künftig vereinheitlicht werden können, ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Bei dieser regulatorischen Kooperation geht es nicht nur um unproblematische Dinge wie Autoblinker, sondern um hochsensible Aspekte des Umwelt- oder Verbraucherschutzes, wie etwa die Kennzeichnungspflicht von Gentechnik.

Erstmals sind nun Pläne der EU für die konkrete Ausgestaltung der künftigen Standardsetzung bekannt geworden. Es sollen verbindliche Beteiligungsverfahren etabliert werden und mit umfangreichen Informationsverpflichtungen sichergestellt werden, dass Gesetzesvorhaben und technische Normen künftig auf beiden Seiten des Atlantiks ähnlicher werden.

Dabei bleiben zu viele Fragen offen: Es ist nicht entschieden, ob diese regulatorische Kooperation sich einzig auf auch EU-Kompetenzen beschränken wird, oder auch Regelungen der EU Mitgliedsstaaten umfassen wird. Im Dezember plante die Kommission noch, dass jedes Gesetz und jede Regulierung auf nationaler Ebene in den Prozess einzubeziehen. Davon scheint sie nun Abstand zu nehmen, aber ausgeschlossen ist die Möglichkeit nach wie vor nicht. Wer über die Äquivalenz von Gesetzen und anderen Regulierungsvorschriften entscheidet ist ebenso unklar, wie die Frage wie im Streitfall eine Konfliktlösung gefunden werden soll.

Ein großes Fragezeichen steht auch hinter der vorgesehenen Folgenabschätzung: Die Frage, wie sich Gesetze und Regeln auswirken, darf nicht auf Auswirkungen auf den internationalen Handel verkürzt werden. Hier muss der Schutz von Menschen und der Umwelt eine größere Rolle spielen.

Nicht zuletzt ist unklar, welche Kompetenzen das geplante neue Gremium "Regulierungsrat" haben soll und wie weit hier die Kommentierungsrechte für Lobbyisten gehen sollen. Ebenso wissen wir nicht, wie die EU in den Verhandlungen bereits bestehender Standards sicherstellen und dafür sorgen will, dass kein europäisches oder amerikanisches Schutzniveau abgesenkt wird.

Fakt ist: In einer zentralen Frage, die weitreichende Konsequenzen für das alltägliche Leben der Menschen in Europa haben wird, bleiben die Entwürfe der Kommission unklar und lassen viel Spielraum für Interpretation. Das ist keine angemessene Grundlage für Verhandlungen in so sensiblen Bereichen.

Die Bundesregierung muss gegenüber der Kommission jetzt dringend Position beziehen: Wir brauchen Klarheit über die Pläne zur regulatorischen Kooperation. Es muss verhindert werden, dass hier unter dem Deckmantel der Angleichung von Standards Schutzrechte von Mensch und Umwelt abgebaut werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015


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