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AGRAR/229: Täuschung bei Kennzeichnung von Eiern wird erschwert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juni 2014

Täuschung bei Kennzeichnung von Eiern wird erschwert

Neue Registrierung von Legehennenbetrieben garantiert mehr Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen am Gesetz beschlossen, das die Registrierung von Legehennenbetrieben regelt. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Thomas Mahlberg:

"Mit der heute beschlossenen Änderung des Gesetzes, das die Registrierung von Legehennenbetrieben regelt, schützen wir Verbraucher besser vor Täuschung.

So darf künftig pro Stall nur noch eine Kennnummer verwendet werden. Damit erleichtern wir den Kontrollbehörden die Überwachung der Legehennenhaltung in Deutschland. Zukünftig wird es den Behörden aufgrund der Anzahl der verkauften Eier in Verbindung mit den durchschnittlichen Legeleistungen der Hühner möglich sein, Rückschlüsse auf die faktische Bestandsgröße zu ziehen.

Mit der neuen Regelung können die Behörden Betrugsfällen besser begegnen, wie sie in jüngster Vergangenheit mit Bioeiern vorgekommen sind. In diesen Fällen waren Ställe überbelegt und Eier wurden zu Unrecht als Bioprodukte vermarktet."

Hintergrund:
Seit 2004 dürfen in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen nur noch Eier vermarktet werden, die eine Kennnummer tragen. Die Nummern setzen sich aus einer Kennung für das Haltungssystem, dem EU-Mitgliedstaat, dem Bundesland, einer Betriebsnummer und einer Stallnummer zusammen. Erfüllt ein Stall die Voraussetzung für mehrere Haltungssysteme, erhält dieser gleichzeitig verschiedene Kennnummern. Künftig muss er sich aber auf eine Kennnummer und damit auf eine Haltungsform festlegen. Änderungen sind den Behörden zeitnah anzuzeigen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014