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AGRAR/360: Wir lassen die Betriebe von Landwirtschaft und Gartenbau in der Corona-Krise nicht allein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. März 2020

Wir lassen die Betriebe von Landwirtschaft und Gartenbau in der Corona-Krise nicht allein

Bundeskabinett beschließt umfassendes Hilfspaket


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auch Maßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft für die Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:

Gitta Connemann: "Die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland ist systemrelevant. Die Bedeutung der Betriebe zeigt sich täglich. Denn sie sorgen dafür, dass jeden Tag ausreichend bezahlbare und gesunde Lebensmittel zur Verfügung stehen. Aber gerade Saisonbetriebe sorgen sich um ihre Ernten. Sie brauchen Saisonarbeitskräfte, um Spargel, Erdbeeren, Brokkoli, Salat ernten oder anbauen zu können. Diese fehlen. Denn die jährlich rund 300.000 Saisonarbeitskräfte bleiben zu Hause oder in Grenzkontrollen hängen. Die Betriebe brauchen deshalb auch dringend Arbeitskräfte aus dem Inland. Hier helfen wir.

Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, dürfen länger sozialversicherungsfrei arbeiten - statt 70 bis zu 115 Tagen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auch dafür gekämpft, dass die Überlassung von Arbeitnehmern aus anderen Branchen in der Krise ohne Erlaubnis möglich wird. Die Arbeit auf dem Feld wird zudem finanziell reizvoller. Denn Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen zu dem Kurzarbeitergeld hinzuverdienen. Ihr Einkommen wird befristet nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze in der Alterssicherung der Landwirte wird aufgehoben. Hinzu kommen finanzielle Hilfen."

Albert Stegemann: "Mit der Ausweitung der '70-Tage-Regelung' dürfen Saisonarbeitskräfte nunmehr bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das lediglich für bis zu 70 Tage möglich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern. Saisonarbeitskräfte, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können so länger in der Landwirtschaft arbeiten. Das hilft unseren landwirtschaftlichen Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Denn wir wollen auch künftig Spargel und Erdbeeren, aber auch Gemüse aus unseren Regionen genießen.

Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts, die wir nun mit Hochdruck, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt im Parlament beraten, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer regionalen Lebensmittelversorgung erreicht. Klar muss aber auch sein: Wir brauchen wieder eine Rückkehr zur Arbeitnehmerfreizügigkeit im Europäischen Binnenmarkt. Wer als ausländische Saisonarbeitskraft nach Deutschland kommen will und seine Unterlagen wie den Arbeitsvertrag vorweisen kann, der muss auch nach Deutschland reisen können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2020

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