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ARBEIT/748: Erhalt der Tarifautonomie und des Betriebsfriedens sind Ziele des Gesetzes zur Tarifautonomie


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Dezember 2014

Erhalt der Tarifautonomie und des Betriebsfriedens sind Ziele des Gesetzes zur Tarifautonomie

Gewerkschaften können sich weiter abstimmen



Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit verabschiedet. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

Das Gesetz verfolgt gleich zwei Ziele: Es sollen die Tarifautonomie gestärkt und der Betriebsfrieden, auch im Konfliktfall einer Tarifauseinandersetzung, erhalten bleiben.

Die Tarifeinheit soll nach dem Mehrheitsprinzip geregelt werden. Für den Fall, dass sich mehrere Tarifverträge zeitlich, räumlich und im Hinblick auf die Beschäftigten überschneiden, gilt nur der Tarifvertrag mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.

Unberührt bleibt das Recht der Gewerkschaften, ihre jeweiligen Zuständigkeiten abzustimmen. Es gibt keinen Zwang zu einer Verständigung. Unsere Verfassung garantiert in Artikel 9 Absatz 3 schließlich die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht für Gewerkschaften. Dem Gesetzgeber bleibt daher bei der Ausgestaltung des Gesetzes zur Tarifeinheit nur wenig Spielraum. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gleicht der Versuch, die Tarifautonomie gesetzlich neu zu regeln, einem Ritt auf der verfassungsmäßigen Rasierklinge.

Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Gesetz tatsächlich der Betriebsfrieden gestärkt wird. Das Miteinander in den Betrieben ist mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land. Dieser Punkt wird bei den nun beginnenden parlamentarischen Beratungen eine wichtige Rolle spielen.

Ohnehin werden weiterhin die Arbeitsgerichte über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen zu entscheiden haben. Und zwar dann, wenn ein eigenständiger Tarifvertrag erkämpft werden soll, der sich möglicherweise mit einem anderen überschneidet.

Auf die laufenden Tarifstreitigkeiten bei der Bahn und der Lufthansa hat das Gesetz keinen Einfluss. Daher sollte überlegt werden, ob wir gesetzliche Regelungen, wie eine Ankündigungsfrist für Streiks oder ein obligatorisches Schlichtungsverfahren in Bereichen der Daseinsvorsorge, einführen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2014