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ARBEIT/756: Mindestlohnkommission soll Auftrag ernst nehmen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2015

Mindestlohnkommission soll Auftrag ernst nehmen

Erste Sitzung der Mindestlohnkommission


Am morgigen Freitag wird die ständige Mindestlohnkommission ihre erste Sitzung halten und die Geschäftsräume beziehen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Die Findung von Lohn und Gehalt geht wieder zurück in die volle Verantwortung der Tarifpartner. Mit dem Start der Mindestlohnkommission wird das bewährte Prinzip der Tarifautonomie und der Tarifpartnerschaft wiederhergestellt und überdies sogar gestärkt. Denn nun gilt dieses Prinzip auch für diejenigen Bereiche, in denen die Tarifpartnerschaft bisher Defizite aufwies.

Daher freut sich gerade die Union über die Stärkung der Tarifautonomie durch die Arbeit und Kompetenz der neuen Kommission. Es war das zentrale Anliegen der Union, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn durch eine starke Kommission der Tarifpartner festgelegt und begleitet wird. Die Kommission wird sich auch mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf Branchen und Regionen beschäftigen und Empfehlungen hierzu abgeben. Der Mindestlohn ist damit nur einmal und letztmalig per Parlamentsbeschluss festgesetzt worden. Von nun an wird die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen. Die Kommission hat damit in der öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung eine besondere Rolle und Verantwortung über die reine Festsetzung eines einfachen Lohnsatzes hinaus. Die Union setzt darauf, dass sich die Kommission dieser Rolle und Verantwortung stets bewusst sein wird.

Befürchtungen aus verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der Landwirtschaft, dem Bäckerhandwerk oder der Taxibranche, dass Arbeitsplätze verloren gehen, nehmen wir sehr ernst. Die Kommission hat es in der Hand, wie sie ihren Auftrag wahrnimmt. Sie sollte auch über die Auswirkungen und die Erforderlichkeit der im Mindestlohngesetz verankerten Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten beraten und der Politik Empfehlungen geben.

Als erstes wird sich die Kommission mit der Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose zu beschäftigen haben. Hier wollen wir bereits im nächsten Jahr anhand einer Überprüfung der Wirkung darüber entscheiden, ob diese Ausnahme dazu beigetragen hat, mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Dies war unser Anliegen."

Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertretern der Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwei Vertretern der Wissenschaft. Zur Unterstützung wird sie eine Geschäftsstelle erhalten, die in Berlin bei der Außenstelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt sein wird.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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