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AUSSEN/1143: Existenzkampf des Klosters Mor Gabriel spitzt sich zu


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juli 2012

Existenzkampf des Klosters Mor Gabriel spitzt sich zu

Steuerbelege fanden vor dem Berufungsgericht in Ankara keine Berücksichtigung



Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel hat seinen jahrelangen Rechtsstreit gegen das Schatzamt der Türkei verloren. Damit verliert das Kloster Besitzrechte an rund 28 Hektar Land. Dies bestätigt der Anwalt des Klosters, Herr Rudi Sümer. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Die Niederlage für das Kloster Mor Gabriel vor dem Berufungsgerichtshof in Ankara ist nicht nur ein Rückschlag für das Kloster, sondern für die gesamte syrisch-orthodoxe Gemeinschaft in der Türkei.

Der Kampf des Klosters gegen seinen Untergang spitzt sich damit deutlich zu. Besonders bizarr ist, dass Steuerbelege, die in erster Instanz vor Gericht noch zu Gunsten des Klosters berücksichtigt wurden, vor dem Berufungsgerichtshof in Ankara keine Berücksichtigung fanden.

Es fragt sich, ob dieses Urteil nicht politisch motiviert sein könnte und sich bewusst gegen die christliche Minderheit in der Türkei richtet. Daher sollte das Kloster nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung vor das türkische Verfassungsgericht oder vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2012