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AUSSEN/1512: Verfassungsreform ist weiterer Schritt zur Befriedung der Ostukraine


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Juli 2015

Verfassungsreform ist weiterer Schritt zur Befriedung der Ostukraine

Dezentralisierung Schlüsselelement - Deutsche Unterstützung durch Städtepartnerschaften


Gemäß dem Minsker Abkommen hat die ukrainische Regierung eine Verfassungsreform ausgearbeitet, über die das Parlament in Kiew am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Franz Josef Jung:

"Mit der Verfassungsreform, deren Schlüsselelement die Dezentralisierung des Landes ist, bringt die Ukraine ein zentrales Element zur Umsetzung des Minsker Abkommens auf den Weg. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die ukrainische Regierung damit einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Befriedung des Konfliktes in der Ostukraine leistet.

Mit der Dezentralisierung wird auch die Demokratie im Lande gestärkt, so wie es das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine vorsieht. Dem Entwurf zufolge sollen die Kommunen und Kreise von der Zentralregierung deutlich mehr Rechte, aber auch mehr Verantwortung erhalten. Damit sie eigenständig handeln können, werden ihre Budgets um 40 Prozent angehoben. Mit der Verfassungsreform würde sich die Ukraine vom sowjetischen System der zentralistischen Bevormundung verabschieden.

Die Ukrainer werden noch den Umgang mit diesen neuen Rechten und Verantwortlichkeiten entwickeln müssen. Deshalb ist es wichtig, dass die EU dabei mit Beratung hilft. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung bereits erste Schritte unternommen hat. Ein gutes Beispiel dafür gibt es aus der deutsch-deutschen Wiedervereinigung, als Bürgermeister und Landräte aus westdeutschen Bundesländern die Kollegen in den ostdeutschen Kommunen, Kreisen und Ländern beraten hatten. Dafür muss aber das Netz der Städte- und Regionalpartnerschaften ausgebaut werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt außerdem, dass die Verfassungsreform eine Öffnungsklausel enthält, mit der auch die besetzten Gebiete der Ostukraine einbezogen werden können.

Gleichwohl muss klar sein, dass die Verantwortung für die Außen- und Verteidigungspolitik, für die innere Sicherheit und die Rechtsordnung weiterhin unvermindert beim Präsidenten, bei der Kiewer Regierung und beim ukrainischen Parlament bleibt.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass die Reform von der Venedig-Kommission des Europarates unterstützt wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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