Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. November 2017
Mädchen und Frauen konsequent vor Gewalt schützen
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Am morgigen internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wird weltweit eine entschlossene Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen angemahnt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:
"Jegliche Gewalt an Mädchen und Frauen muss aktiv bekämpft werden. Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung ist ein besonders perfides Mittel, um Frauen zu brechen. Die Unterstützung der nach Deutschland geflohenen jesidischen Mädchen und Frauen, die von der Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS) sexuell missbraucht und versklavt wurden, ist uns daher ein wichtiges Anliegen. Mittels dieser zutiefst menschenverachtenden Form der Gewalt wird versucht, die Opfer gezielt zu zerstören. Physische und psychische Verletzungen wirken meistens lange nach, oft ein Leben lang. Diese Verbrechen verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Täter müssen dingfest gemacht und zur Verantwortung gezogen werden.
Weitere Formen der Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen - wie häusliche Gewalt, Frauen- und Kinderhandel, Zwangsprostitution, Gewalt im Namen der Ehre und Genitalverstümmelung - nehmen weltweit erschreckende Ausmaße an. Nach Berichten des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sind bereits rund 200 Millionen Frauen und Mädchen weltweit Opfer von Genitalverstümmelung geworden. Schätzungen zufolge sind 35 Prozent der Frauen einmal im Leben von häuslicher Gewalt betroffen. In einigen Ländern muss sogar von 70 Prozent ausgegangen werden. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um Frauen und Mädchen konsequent vor Gewalt zu schützen."
Hintergrund:
Seit 1981 findet jährlich am 25. November der Internationale Tag
gegen Gewalt an Frauen statt. Am 20. Dezember 1993 verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 48/104 - die
Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Sie erweitert
die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der
Frau, die 1981 in Kraft trat. Die unterschiedlichen Facetten der
Gewalt an Frauen zu definieren und zu ächten, war notwendig geworden,
nachdem während des Bürgerkriegs in Ruanda sowie während des Krieges
im vormaligen Jugoslawien zu Beginn der 1990er Jahre sexuelle Gewalt
gezielt eingesetzt worden war.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2017
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