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AUSSEN/1792: Wichtiges Signal an russische Zivilgesellschaft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. November 2018

Wichtiges Signal an russische Zivilgesellschaft

EGMR verurteilt Russland wegen Vorgehens gegen Nawalny - Festnahmen politisch motiviert


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am heutigen Donnerstag sein Urteil im Fall des vom Kreml-Kritiker Alexej Nawalny gegen Russland angestrengten Prozesses gefällt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

"Der EGMR hat Russland für die vielfachen Festnahmen und stundenlangen Verhöre des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny gerügt und diese als politisch motiviert verurteilt. Damit bestätigt der Gerichtshof, dass Russland gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen hat, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.

Gleichzeitig sendet er auch ein wichtiges Signal an die russische Zivilgesellschaft. Das EGMR-Urteil wird vielen Menschen in Russland Mut machen, sich weiter gegen Korruption, gegen willkürliche Verhaftungen, gegen Folter in Gefängnissen zu engagieren und sich für faire Verfahren sowie für Meinungsfreiheit einzusetzen.

Die massiven Einschränkungen jeglichen zivilgesellschaftlichen Engagements russischer Bürger von Seiten der Behörden sind ein Beleg dafür, dass Russland sich unter Präsident Putin zunehmend von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte entfernt hat.

Russland hat sich als Mitglied des Europarates und dem damit verbundenen Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, Grundfreiheiten und Menschenrechte zu achten. Im vergangenen Jahr musste die russische Regierung aufgrund der Verurteilungen des EGMR 900 Millionen Rubel Schadensersatz an betroffene Bürger zahlen.

Der von Russland bereits mehrfach angedrohte Austritt aus dem Europarat würde das Land in seiner Entwicklung nur noch weiter zurückwerfen und seine internationale Anerkennung weiter schmälern. Er würde seinen Bürgern auch die Möglichkeit entziehen, sich an den Menschenrechtsgerichtshof zu wenden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2018

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