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AUSSEN/1834: Wiederholung der Istanbuler Bürgermeisterwahl nicht nachvollziehbar


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Mai 2019

Wiederholung der Istanbuler Bürgermeisterwahl nicht nachvollziehbar

Türkei darf demokratische Grundprinzipien nicht aufgeben


Am gestrigen Montag hat der Hohe Wahlrat der Türkei entschieden, die Bürgermeisterwahlen in Istanbul zu wiederholen, bei denen am 31. März der Kandidat der oppositionellen CHP gewonnen hatte. Hierzu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick:

Hardt: "Die Entscheidung des Hohen Wahlrats der Türkei, das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Istanbul nicht anzuerkennen, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Der Kandidat der oppositionellen CHP hatte die Wahlen in einem transparenten und fairen Verfahren gewonnen. Wenn die Türkei den offenkundigen Wählerwillen bei demokratischen Wahlen nicht respektiert, entfernt sie sich von elementaren rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dies gibt uns Anlass zu größter Sorge, denn die Entscheidung schwächt das Vertrauen der türkischen Bevölkerung in demokratische Strukturen und Prozesse erheblich. Die notwendigen Bedingungen für freie und faire Wahlen sind im Vorfeld von Wahlen sicherzustellen und nicht im Nachhinein."

Nick: "Ebenso kritisieren wir scharf die Entscheidung des Hohen Wahlausschusses, jüngst gewählte Bürgermeister und Vertreter lokaler Gremien im Südosten des Landes nicht für ihre Ämter zuzulassen, obwohl diese vorher von der Wahlkommission auf ihre Wählbarkeit hin überprüft worden waren. Wir fordern die türkische Regierung auf, den Wählerwillen zu respektieren und das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen in Istanbul umzusetzen. Freie, faire und transparente Wahlen sind das Herzstück jeder Demokratie. Mit ihrer Mitgliedschaft im Europarat und der NATO hat sich die Türkei diesen Werten und Prozessen verpflichtet. Sollte es dennoch zu Neuwahlen kommen, müssen diese nach internationalen Standards und unter Wahlbeobachtung von OSZE, deren Menschenrechtsinstitution ODIHR und dem Europarat stattfinden. Die türkische Bevölkerung hat einen Anspruch auf Wahlen im Einklang mit demokratischen Standards und geschützt durch einen stabilen und verlässlichen Rechtsrahmen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2019

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