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EUROPA/718: Maximale Parlamentsbeteiligung beim befristeten Rettungsschirm


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. April 2012

Maximale Parlamentsbeteiligung beim befristeten Rettungsschirm

Rechte der Abgeordneten gestärkt, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt



Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit breiter Mehrheit die Beteiligungsrechte des Parlaments beim befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:

"Es ist zu begrüßen, dass in breitem Konsens die Parlamentsbeteiligungsrechte am temporären Euro-Rettungsschirm EFSF schnell an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden konnte.

Die Tatsache, dass wir einen fraktionsübergreifenden Kompromiss gefunden haben zeigt, dass wir als Parlament die Ausgestaltung unserer Rechte verantwortungsbewusst und gemeinsam in die Hand nehmen. Dass wir sehr schnell den Kompromiss gefunden haben, verdeutlicht unseren Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Durch die Anpassungen werden die Rechte der Mitglieder des Deutschen Bundestages gestärkt, die Vorgaben des Verfassungsgerichts klar erfüllt und Rechtssicherheit hergestellt.

Es besteht nun ein Maximum an parlamentarischer Mitbestimmung: Für nahezu alle Entscheidungen ist das Plenum des Deutschen Bundestag zuständig. Es bleibt nur eine Ausnahme, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen hat: Mögliche Anträge zu Sekundärmarktaktivitäten der EFSF, die einer besonders vertraulichen Behandlung bedürfen, würden zukünftig im sogenannten 9er-Gremium behandelt. Dabei wird das 9er-Gremium sowohl die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln als auch dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entsprechen. Es wird zudem über eine geheime Wahl mit der Mehrheit der im Bundestag vertretenden Abgeordneten noch einmal zusätzlich legitimiert. Auch die Wahl von Stellvertretern erhöht seine Legitimation und Beschlussfähigkeit.

Auch bei der anstehenden Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung beim dauerhaften Rettungsschirm ESM werden wir eine Lösung dahingehend finden, dass einerseits das Haushaltsrecht als Königsrecht des Parlaments gewahrt wird und andererseits der ESM praktikabel und funktionstüchtig ist. Es darf nicht zu dem Ergebnis kommen, dass am Ende nur noch die EZB handlungsfähig ist ohne jegliche parlamentarische Kontrolle."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012