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EUROPA/720: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unverzüglich umsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Mai 2012

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unverzüglich umsetzen

Klage vor dem EuGH und Zwangsgeld angedroht



Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch mit einem hohen Beamten der EU-Kommission über das Versäumnis Deutschlands, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, gesprochen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

"Die EU-Kommission hat im Innenausschuss erneut betont, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen hat. Ihr Vertreter bekräftigte, dass die Kommission noch in diesem Monat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben werde. Dabei werde die Festsetzung eines Zwangsgeldes in ?fühlbarer Höhe? beantragt.

Spätestens wenn die Klage erhoben wird, kann Deutschland sich einen Vertragsbruch nicht länger leisten. Im Übrigen hat die Kommission sehr deutlich gemacht, dass eine möglicherweise bevorstehende Überarbeitung der EU-Richtlinie Deutschland nicht von der Umsetzungspflicht entbindet. Die Kommission hat betont, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten keinesfalls aufgegeben werde. Das Quick-Freeze-Modell der Bundesjustizministerin sei untauglich und werde keine Mehrheit in Europa finden.

Wir können daher in Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie nicht darauf warten, bis wir vom Europäischen Gerichtshof verurteilt werden. Das wäre weder rechtlich noch politisch verantwortbar."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2012