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EUROPA/772: Bundesverfassungsgericht kippt 3 %-Hürde - jetzt ist das EU-Parlament am Zug


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2014

Bundesverfassungsgericht kippt 3 Prozent-Hürde - jetzt ist das Europäische Parlament selbst am Zug

Urteil birgt Gefahr einer noch stärkeren Zersplitterung im Parlament



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch die 3 Prozent-Sperrklausel für die Europawahl für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl:

"Es ist bedauerlich, dass Karlsruhe unsere Einschätzung über die gestiegene politische Bedeutung des Europäischen Parlaments nicht teilt. Auch die Gefahr, dass die parlamentarische Willensbildung durch eine noch stärkere Zersplitterung im Parlament erschwert wird, sieht das Gericht nicht so drängend wie wir.

Wir werden das Urteil selbstverständlich respektieren. Es hat zur Folge, dass am 25. Mai erstmals in Deutschland Europawahlen ohne eine Sperrklausel stattfinden und einzelne Abgeordnete auch von sehr kleinen Parteien in das Europaparlament einziehen werden.

Wenn wir als Deutsche nur 96 Abgeordnete stellen, macht es schon etwas aus, ob diese sich auf sechs oder auf zwölf Parteien verteilen. Ich glaube nicht, dass zwölf Parteien die Interessen Deutschlands in Europa besser vertreten können. Das Prinzip "viel hilft viel" gilt hier nicht.

Wir werden nach der Europawahl sehr genau beobachten, wie sich die Arbeitsverhältnisse im Europäischen Parlament verändern. Die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments muss erhalten bleiben. Das Europäische Parlament hat es nach der Europawahl aber auch in der Hand, selbst auf eine einheitliche europäische Sperrklausel hinzuwirken.

Man könnte überlegen, die Sperrklausel zu europäisieren. Dann hätten kleine, aber kooperationsbereite nationale Parteien die Chance, die Hürde zu überspringen, wenn ihre Parteienfamilie als Ganze genügend Stimmen der europäischen Bürgerinnen und Bürger bekommt. Eine Hürde halte ich indessen für sinnvoll, weil ich überzeugt bin, dass sie Parlamente handlungsfähiger macht."


Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. November 2011 die damals geltende 5 Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der schwerwiegende Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien sei unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.

Die Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Ende 2013 ein Gesetz zur Einführung einer 3 Prozent-Sperrklausel beschlossen. Sie stützten sich dabei wesentlich auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom November 2012, in der u.a. auf die gestiegene Bedeutung stabiler Mehrheiten im Parlament hingewiesen wurde. Nach dem Inkrafttreten wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die neue Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2014