Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2016
Union lehnt gemeinsame europäische Einlagensicherung ab
Regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen überprüfen
Der Bundestag wird sich am heutigen Donnerstag in einem Antrag gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung aussprechen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Alexander Radwan:
Die Kommission ist die Hüterin der Verträge. Sie sollte sich darauf konzentrieren, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden und dass endlich die regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen auf den Prüfstand kommt. Der Abbau der Staatsrisiken in den Bankbilanzen muss jetzt Ziel der Bankenregulierung in Europa sein.
Daher ist eine gemeinsame europäische Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel. Die Europäische Kommission setzt mit ihrem Vorschlag falsche Prioritäten. Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre nichts anderes als eine Vergemeinschaftung der in den Banken angesammelten Risiken. Das hätte nicht mehr, sondern weniger Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa zur Folge. Zudem wäre der Anreiz für die anderen Staaten groß, nicht selbst für mehr Stabilität zu sorgen, wenn die deutschen Sparer am Ende die Zeche zahlen müssen."
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 24. November 2015 einen
Gesetzgebungsvorschlag zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung
veröffentlicht ("EDIS - European Deposit Insurance Scheme"). Der
Deutsche Bundestag hatte bereits in seiner Entschließung vom 4.
November 2015 zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur
Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung (Drucksache 18/6548)
festgestellt, dass die im Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni
2015 enthaltenen Vorschläge für die Errichtung einer europäischen
Einlagensicherung, auch in Form einer Rückversicherung, zum jetzigen
Zeitpunkt nicht akzeptabel sind.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2016
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