Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2012
Verbesserung der Absicherung von Landwirten durch steuerliche Anerkennung von Mehrgefahrenversicherungen und zehnjährige Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge
Es gilt ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme
Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Patricia Lips:
"Die Koalitionsfraktionen haben eine wichtige Neuerung zugunsten der deutschen Landwirte durchgesetzt: Dabei geht es um sog. Mehrgefahrenversicherungen, die für eine Absicherung der Landwirte bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung sorgen. Diese sollen den gleichen steuerlichen Erleichterungen unterliegen, die bereits für Hagelversicherungen gelten.
Künftig gilt für alle bedeutenden landwirtschaftlichen Risiken, einschließlich des Hagelschlags: Es kommt nicht der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf die Versicherungssumme zur Anwendung. Sondern es gilt ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme.
Hierfür gibt es gute Gründe: Für den Landwirt macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob die Ernte durch Hagelschlag oder z. B. durch Überschwemmungen vernichtet wurde. Er ist von allen Naturkatastrophen gleichermaßen bedroht.
Durch die Ausweitung der besonderen steuerlichen Regelungen für die Hagelversicherung erhoffen wir uns auch eine Entlastung der Allgemeinheit. Denn bislang musste bei drastischen Naturkatastrophen immer auch der Staat für die Behebung und Kompensation der Schäden einspringen. Künftig wird der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen deutlich attraktiver. Bei einer Verwirklichung des Risikos haben dann die Versicherungsunternehmen für den Schadensfall aufzukommen.
Desweiteren enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Förderung der E-Mobilität: E-Fahrzeuge profitieren künftig von einer zehnjährigen Steuerbefreiung. Diese Maßnahme soll den Verkauf von umweltfreundlichen E-Fahrzeugen ankurbeln."
Das Verkehrsteueränderungsgesetz enthält Maßnahmen sowohl zum Versicherungsteuerbereich, als auch zum Kraftfahrzeugsteuerbereich. Die meisten Maßnahmen sind eher technischer Natur. Die Koalitionsfraktionen haben gegenüber dem Regierungsentwurf noch für eine Reihe von Änderungen gesorgt.
Zu dem wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs (neben den bereits erwähnten Maßnahmen):
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet und am Freitag, den 23. November 2012 im Bundesrat behandelt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012