Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1075: Strengere Aufsichtsregeln für die KfW beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. April 2013

Strengere Aufsichtsregeln für die KfW beschlossen

Förderfähigkeit der KfW nicht beeinträchtigen



Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Gesetz zur strengeren Überwachung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch die Finanzaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Bettina Kudla:

"Mit dem Gesetz schaffen wir ein verbindliches und strenges Aufsichtsregime für Deutschlands größte Förderbank. Die KfW war, ist und wird auch in Zukunft kein normales Kreditinstitut sein. Daher haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass die Förderfähigkeit der KfW nicht beeinträchtigt wird."


Hintergrund:

Die KfW ist nach ihrer Bilanzsumme das drittgrößte Kreditinstitut in Deutschland und hat damit eine Größenordnung erreicht, die eine Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank erforderlich macht. Da die KfW auch in Zukunft kein normales Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist, soll bei der Auswahl und Anwendung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Förderauftrag und das besondere Geschäftsmodell der KfW Berücksichtigung finden.

Es geht in erster Linie um eine Systematisierung der bereits heute von der KfW angewandten Standards sowie um entsprechende Transparenz. Die KfW setzt bereits wesentliche bankrechtliche Regeln auf freiwilliger Basis um. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise hat sie zudem ihr internes Risikomanagement erheblich ausgebaut.

Ziel des Gesetzes:

Der Gesetzentwurf legt die Grundlage für eine strengere Überwachung der staatlichen Förderbank KfW. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Rechtsverordnungsermächtigung vor, die es ermöglicht, wesentliche bankaufsichtsrechtliche Vorschriften auf die KfW entsprechend anzuwenden. Wie auch bei anderen Förderbanken soll die KfW von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit der Deutschen Bundesbank kontrolliert werden. Die geplante Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen werden.

Neben den KfW-Regelungen wird mit dem Gesetzentwurf im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eine Rechtverordnungsermächtigung eingefügt, um künftig die beitragsmindernde Berücksichtigung von Sonderposten für allgemeine Bankrisiken einschränken zu können.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2013