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FINANZEN/1142: Kleinanleger werden besser vor undurchschaubaren Finanzanlagen geschützt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. November 2014

Kleinanleger werden besser vor undurchschaubaren Finanzanlagen geschützt

Finanzieller Verbraucherschutz wird gestärkt



Das Bundeskabinett hat heute das so genannte Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Frank Steffel:

"Die Bundesregierung beweist mit dem Gesetzentwurf, dass sie die Interessen der Kleinanleger fest im Blick hat. Der sogenannte "Graue Kapitalmarkt" wird künftig kein undurchschaubares Dickicht mehr sein, sondern ein hohes Transparenz- und Schutzniveau bieten. Mit der Etablierung eines Finanzmarktwächters und mit der Vorlage des Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bunderegierung erreicht der finanzielle Verbraucherschutz ein Niveau, das es so umfassend in Deutschland bisher noch nicht gegeben hat.

Eines jedoch muss auch klar sein: Kein Gesetz kann einen hundertprozentigen Schutz vor Anlageverlusten oder gar Anlagebetrug bieten. Dazu ist die Entwicklung von Anlageprodukten von zu vielen Faktoren abhängig und der Einfallsreichtum einiger weniger zwielichtiger Anbieter zu ausgeprägt. Wir haben mit dem Finanzmarktwächter und der BaFin zwei Institutionen, die den Finanzmarkt proaktiv überwachen und Missstände frühzeitig erkennen sollen. Dennoch bleibt es unsere Hauptaufgabe, die Verbraucher so weit wie möglich aufzuklären. Sie müssen über alle notwendigen Informationen verfügen, um eigenständig Produkte zu erkennen, von denen sie besser die Finger lassen sollten."

Hintergrund:
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz setzt die Bundesregierung weitere Akzente im Verbraucherschutz. Bestehende Gesetzeslücken werden geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht. Vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen sollen sich die Anleger künftig besser und wirksamer informieren können. Parallel dazu werden die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Vermögensanlagen verschärft. Sie müssen mehr und bessere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen und sind bei Fehlverhalten verstärkten Sanktionen bis hin zum Vermarktungsverbot der betroffenen Vermögensanlage ausgesetzt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2014