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FINANZEN/1203: Familienkassen des öffentlichen Dienstes effizienter gestalten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Oktober 2016

Familienkassen des öffentlichen Dienstes effizienter gestalten

Möglichkeit der Doppelzahlung von Kindergeld wird reduziert


Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Markus Koob:

"Mit dem Gesetz haben wir heute eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet. Die Zuständigkeit der Familienkassen des Bundes, die das Kindergeld für die Bediensteten des Bundes auszahlen, geht auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder das Bundesverwaltungsamt über.

Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, die Bearbeitung der Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Der Bund übernimmt dann sogar die Personal- und Sachkosten. Länder und Kommunen werden damit von Kosten und Aufgaben befreit, ohne dass sie hierfür eine Gegenleistung für den Bund übernehmen müssten.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit wird die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung gestärkt und zugleich ein wirtschaftlicher Verwaltungsvollzug erreicht, da die Aufgabe auf dann nur noch zwei Familienkassen verteilt wird. Die Gefahr der doppelten Zahlung von Kindergeld durch bislang mögliche unterschiedliche Zuständigkeiten wird minimiert."

Hintergrund:
In Deutschland wird für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen betrug im Jahr 2015 über 39 Milliarden Euro. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlich Bediensteten). Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug nur schwer zu erreichen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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