Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. März 2017
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird verstärkt
Transparenzregister bringt Licht ins Dunkel illegaler Geldströme
Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in 1. Lesung die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Frank Steffel:
"Mit der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie wird die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiter verstärkt. Durch neue schlagkräftige Instrumente wie verschärfte Bußgeldregeln und das Transparenzregister stellen wir die handelnden Behörden besser auf.
Das Transparenzregister wird mehr Licht ins Dunkel illegaler Geldströme bringen, da sich aus ihm Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. Unkontrolliert schadet die Geldwäsche nicht nur dem Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern sie schadet auch der Integrität, Stabilität und dem Ansehen des Finanzsektors im Allgemeinen sowie dem EU-Binnenmarkt. Dies gilt es mit den neuen Regelungen weitgehend zu vermeiden."
Hintergrund:
Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie folgt Deutschland
den Beschlüssen aus Brüssel und setzt die Empfehlungen der Financial
Action Task Force um. Eine Studie des Bundesministeriums für Finanzen
aus dem Jahr 2016 schätzt das Geldwäsche-Volumen in Deutschland auf
jährlich 100 Mrd. Euro. Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereits eine Reihe von
Maßnahmen getroffen. Dazu wurden im Juli 2015 der Straftatbestand der
Terrorismusfinanzierung eingeführt sowie im darauffolgenden November
der Straftatbestand der Selbstgeldwäsche. Bereits 2013 wurden im
Nichtfinanzsektor Veranstalter und Vermittler von
Online-Glücksspielen als Verpflichtete in das Geldwäschegesetz
aufgenommen.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017
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