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INNEN/2760: Sportunterricht und Integration gehören zusammen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. September 2013

Sportunterricht und Integration gehören zusammen

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum geschlechtergemischten Sportunterricht



Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Mittwoch ein Grundsatzurteil zur Befreiung muslimischer Schülerinnen vom Sportunterricht aus Glaubensgründen gefällt. Konkret verhandelt wurde der Fall einer hessischen Gymnasiastin, die aufgrund ihres muslimischen Glaubens die Befreiung vom geschlechtergemischten Schwimmunterricht gefordert hat. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

"Das Urteil wurde mit großer Spannung erwartet. Die Unionsfraktion vertritt die Auffassung, dass Integration und Sport Hand in Hand gehen. Daher ist zu begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht dies auch so sieht. Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht, also für Jungen und Mädchen gleichzeitig, ist auch Muslimen zumutbar, wenn die Teilnahme daran beispielsweise mit einem Burkini - einem Schwimmanzug, der den ganzen Körper bedeckt - ermöglicht wird.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1993, das eine Befreiung vom Schwimmunterricht ermöglichte, wenn eine Schule keinen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht anbietet, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Es geht an der gesellschaftlichen Entwicklung vorbei. Man darf nicht einerseits bemängeln, dass immer weniger Kinder im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung Schwimmunterricht erhalten, andererseits jedoch Ausnahmen fordern.

Der geschlechtergemischte Sportunterricht ist in vielerlei Hinsicht förderlich. Er bietet die Möglichkeit, dass Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder ihres Geschlechts ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln. Im Sportunterricht zählen Fairness, Leistungsbereitschaft und der respektvolle Umgang miteinander. Das sind auch die Grundpfeiler für eine erfolgreiche Integration. Auf die integrative Wirkung des Sports und insbesondere des Sportunterrichts darf nicht verzichtet werden."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013