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INNEN/2814: Länder müssen den Kommunen bei der Betreuung von Zuwanderern helfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Februar 2014

Länder müssen den Kommunen bei der Betreuung von Zuwanderern helfen

Probleme nicht bagatellisieren



Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Thema Armutszuwanderung befasst. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Ingbert Liebing:

"Die Probleme der Kommunen mit Armutszuwanderung sind unbestritten und dürfen keinesfalls bagatellisiert werden. Allerdings handelt es sich hierbei auch um ein punktuelles Problem, von dem nur einige Städte tatsächlich stärker betroffen sind. Die Diskussion hierüber muss sachlich und zielorientiert geführt werden. Sie darf aber auch nicht die generellen Probleme der Kommunen überlagern. Wenn über das Programm ?Soziale Stadt? von Armutszuwanderung betroffene Kommunen besonders unterstützt werden sollen, wird das Geld trotz Programmaufstockung an anderer Stelle fehlen. Es gibt auch jenseits der Armutszuwanderung Herausforderungen, denen mit den Mitteln aus dem Programm ?Soziale Stadt? begegnet werden muss. Dies kann z.B. die Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere durch die Modernisierung von kommunalen Bibliotheken oder das Anlegen von mehr Grünflächen sein.

Die EU-Freizügigkeit ist ein hohes Gut, von dem auch Deutschland profitiert - und das nicht nur im Bereich der Pflegekräfte. Allerdings darf die Freizügigkeit nicht zu einer Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme führen. Deshalb müssen wir falsche Anreize abbauen, bestehende Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten konsequenter umsetzen und letztendlich auch über die EU dafür sorgen, dass die Lage in den Herkunftsländern konsequent so verbessert wird, dass der Anreiz für einen Wegzug nach Deutschland nachhaltig reduziert wird. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag hierzu die richtigen Antworten gefunden. Die Kommunen erwarten zu Recht, dass die Vereinbarungen jetzt auch so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Wichtig ist zudem, dass die Bundesländer ihre Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderung nicht im Regen stehen lassen. Wenn Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen beispielsweise ihrer Rückführungsaufgabe bei abgelehnten Asylbewerbern nicht mehr nachkommen, führt dies zwangsläufig zu einer stetig steigenden Belastung. Wenn gleichzeitig die Landes-Ausgaben gedeckelt werden und die nordrhein-westfälischen Kommunen nur einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen, ist das schlicht schäbig. So kann man mit seinen Kommunen nicht umgehen. Fürsorgepflicht sieht eindeutig anders aus."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014