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INNEN/3165: Koalition will Integrationsgesetz und Terrorabwehr zügig voranbringen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. April 2016

Koalition will Integrationsgesetz und Terrorabwehr zügig voranbringen

Vorgaben für Integrationsgesetz bekräftigt Bedeutung von Fordern und Fördern


Am gestrigen Mittwochabend haben sich die Koalitionsspitzen auf Vorgaben für ein Integrationsgesetz und auf Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung geeinigt. Hierzu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl und der innenpolitische Sprecher der Fraktion Stephan Mayer:

Thomas Strobl: "Die Integration der vielen Flüchtlinge und Migranten, die nach Deutschland gekommen sind, erfordert eine gewaltige Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Vor allem sind jedoch die Flüchtlinge und Migranten gefordert, sich zu integrieren. Wer sich nicht integriert und die vielen Angebote, die es gibt, nicht annimmt, muss künftig deutliche Sanktionen erwarten. Diese klare Linie des Forderns und Förderns machen die gestrigen Vorgaben für ein Integrationsgesetz deutlich.

Ein großer Fortschritt ist insbesondere, dass wir mit den Eckpunkten zum ersten Mal zu einer Integrationspflicht gelangen, die auch Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen hat. Ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht wird es für sie in Zukunft nur noch geben, wenn Integrationsleistungen erbracht worden sind.

Die Migrationsdebatte darf nicht von der erheblichen terroristischen Bedrohung ablenken, der sich auch Deutschland ausgesetzt sieht. Deshalb ist es konsequent, dass wir den mit zahlreichen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode bereits eingeschlagenen Weg weitergehen und unsere Sicherheitsbehörden zusätzlich ertüchtigen. Dazu gehören zurecht auch Verbesserungen beim Informationsaustausch mit unseren Partnerstaaten."


Stephan Mayer: "Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses machen deutlich, dass es für gelungene Integration entscheidend auf den Beitrag des Migranten ankommt. Hier werden die richtigen Schwerpunkte gesetzt, denn Angebote ohne Anreize werden wenig Erfolg haben. Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, muss künftig mit erheblichen Einschnitten rechnen. Die großzügigen Integrationsangebote, die es gibt, müssen auch wahrgenommen werden. Deshalb ist es richtig, die Teilnahmeverpflichtungen auszuweiten und frühzeitig in einem Orientierungskurs unsere Werte zu vermitteln.

Ein wesentlicher Fortschritt ist es, die Aufenthaltsverfestigung auch bei Flüchtlingen nur bei erbrachten Integrationsleistungen zu gewähren und die Bildung von Ghettos künftig durch eine Wohnortzuweisung auch bei anerkannten Asylbewerbern, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, zu gewährleisten.

Zur erleichterten Integration in den Arbeitsmarkt kann auf die Vorrangprüfung künftig dort verzichtet werden, wo der Arbeitsmarkt dies erlaubt. Bei den Leistungen für Asylbewerber wird künftig gegen Missbrauch noch konsequenter vorgegangen werden und der Geldleistungssatz abgesenkt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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