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INNEN/3226: 100 Millionen Euro zusätzlich für Sanierung kommunaler Einrichtungen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. November 2016

100 Millionen Euro zusätzlich für Sanierung kommunaler Einrichtungen

Union setzt sich erfolgreich für den ländlichen Raum ein


In der Nacht zum heutigen Freitag hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages darauf verständigt, die Sanierung von kommunalen Einrichtungen wie Sporthallen, Kindergärten oder Schwimmbädern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro zu unterstützen. Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und die zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss Josef Rief und Christian Hirte:

Eckhardt Rehberg: "Das Programm ist ein wichtiger Schritt, den Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen. Ich freue mich, dass wir die bauliche Erneuerung vieler Sport-, Jugend- und Kulturgebäude in allen Bundesländern verstetigen können."

Josef Rief: "Eine leistungsfähige und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander in unseren Kommunen."

Christian Hirte: "Für die Union war wichtig, dass der ländliche Raum ebenfalls von den Programmmitteln profitiert. Deshalb begrüße ich, dass der Haushaltsausschuss auf Initiative der Union einen zusätzlichen Beschluss gefasst hat, wonach die Mittel ausgewogen zwischen Stadt und Land verteilt werden müssen. Bislang waren förderfähige Projekte meist größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen und überregionaler Wirkung."


Hintergrund:

Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

• Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie
• Jugend- und Kultureinrichtungen.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten. Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent. Gefördert wird die Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer Gebäude; energetische Maßnahmen sind dabei eingeschlossen. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2016

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