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KULTUR/580: Die Künstlersozialversicherung hat Zukunft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juni 2014

Die Künstlersozialversicherung hat Zukunft

Gesetzentwurf zur Stabilisierung vorgelegt



Im Deutschen Bundestag findet am heutigen Freitag die Beratung des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes statt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Freudenstein:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Damit hat die Künstlersozialversicherung (KSVG) wieder eine gute Zukunft. Die Verabschiedung des Gesetzes ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode.

Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause ein. Die Stabilisierung des Abgabesatzes für die Unternehmen, die kreative Leistungen in Anspruch nehmen, sichert die Akzeptanz der Künstlersozialversicherung.

Besonders wichtig ist uns die verbesserte Abgabegerechtigkeit: Durch die Verstärkung der Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), unterstützt von der Künstlersozialkasse (KSK), werden zukünftig nicht mehr vorrangig Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft die Abgabe leisten. Die im Gesetz vorgesehene generelle Informationspflicht aller Arbeitgeber ist der richtige Weg. Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 450 Euro für die Summe der Entgelte an Künstlerinnen und Künstler ist ein richtiges Entgegenkommen an die Wirtschaft, besonders an kleine und Kleinstbetriebe."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014