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KULTUR/584: Auch Hörbücher sind Kulturgut


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. Juli 2014

Auch Hörbücher sind Kulturgut

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz beschlossen



Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Hörbücher beschlossen. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Hörbücher. Damit setzt die unionsgeführte Bundesregierung erneut ein kulturpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages zügig um; ein weiterer Mosaikstein in der Förderung der Buchwirtschaft.

Die ermäßigte Besteuerung von Hörbüchern entspricht einer lange erhobenen Forderung der Buchbranche. Die Digitalisierung hat uns gelehrt: Entscheidend ist der Inhalt, nicht der Übertragungsweg oder das Medium. Daher war es nicht mehr begründbar, warum für Hörbücher der volle Mehrwertsteuersatz galt. Sie sind genauso ein kulturelles Gut wie ein Buch aus Papier. Daher setzen sich die Koalitionsfraktionen zusätzlich auf europäischer Ebene dafür ein, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch auf E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien angewendet werden kann. Dafür bedarf es der Veränderung europarechtlicher Regelungen.

Die CDU/CSU-Fraktion steht für eine angemessene Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Buchbranche im Speziellen ein. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 ist eine Million Euro für einen Preis vorgesehen, mit dem inhabergeführte Buchhandlungen im ganzen Land ausgezeichnet werden sollen, die ein kulturell wertvolles Programm anbieten. Bereits 2014 gibt es dafür die Anschubfinanzierung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014