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RECHT/1011: Reisebranche vor dem wirtschaftlichen Aus bewahren - Rechte der Verbraucher absichern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. März 2020

Reisebranche vor dem wirtschaftlichen Aus bewahren - Rechte der Verbraucher absichern

Union spricht sich für Interessenausgleich aus


Die Reisebranche ist massiv von der Corona-Pandemie betroffen. Neue Buchungen bleiben aus, gleichzeitig müssen von Urlaubern vorab geleistete Zahlungen sowie Provisionen für die Vermittlung von Reisen zurückerstattet werden. Die Folge: Insbesondere kleinere und mittlere Reisebüros stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Die Union fordert daher rasche Schutzmaßnahmen für Reiseveranstalter und Reisebüros. Gleichzeitig müssen aber auch die Verbraucher vor finanziellem Schaden bewahrt werden. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: "Unser Ziel als Union ist es, insbesondere die kleinen und mittleren Reiseveranstalter und Reisebüros vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten. Möglich wäre insofern, dass Reiseunternehmen ihren Kunden für ihre gebuchte Reise statt einer Rückzahlung einen Gutschein ausgeben dürfen. Dies sichert den Unternehmen die notwendige Liquidität und damit das Überleben. Gleichzeitig geht den Verbrauchern ihr Geld nicht verloren. Für die Union ist bei einer solchen Lösung aber unabdingbar, dass die Werthaltigkeit dieser Gutscheine durch staatliche Bürgschaften abgesichert ist. Der Gutschein darf am Ende nicht wertlos sein, weil der Reiseveranstalter doch insolvent wird. Ebenso wichtig ist, dass nach Ablauf einer Einlösefrist der Gutschein nicht verfällt. Stattdessen muss der Gutschein sich zwingend in einen Zahlungsanspruch des Verbrauchers umwandeln. Am Ende darf der Verbraucher nicht im Regen stehen gelassen werden, er muss entweder einen werthaltigen Gutschein einlösen oder sein Geld zurück erhalten können. Es besteht großer Handlungsdruck. Eine solche Lösung muss schnell kommen, um weiteren Schaden zu verhindern. Die europarechtlichen Fragen muss das Justizministerium mit der Kommission klären."

Sebastian Steineke: "Ist dies so nicht umsetzbar, wäre als Alternative an eine Fonds-Lösung des Staates zu denken. Wichtig ist uns insgesamt dabei, einen fairen Interessensausgleich zu schaffen. Wir dürfen weder Unternehmen noch Verbraucher über Gebühr belasten. Der Verbraucher darf nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Natürlich gibt es Kundinnen und Kunden, die durch Corona besonders betroffen sind und sich selbst in wirtschaftlicher Existenznot befinden. Hierfür muss es eine Härtefallregelung geben, nach der das Geld im Ausnahmefall doch sofort zu erstatten ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2020

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