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RECHT/575: Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. März 2012

Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen

Lücke im Gesetz schließen


Die 337. Kultusministerkonferenz hat sich u.a. mit Maßnahmen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrer befasst. In diesem Zusammenhang hat die Bayerische Staatsministerin Dr. Beate Merk einen Vorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs unterbreitet. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Aus voller Überzeugung unterstützen wir die Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung, die sicherstellt, dass Lehrer zumindest mit Schülern ihrer Schule nicht mehr straflos sexuelle Kontakte unterhalten können.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Dezember 2011 einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Eine Verurteilung scheiterte allein daran, dass der Lehrer diese Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Hier besteht eine Lücke im Gesetz, die dringend geschlossen werden muss. Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule vor sexuellen Übergriffen geschützt sein - und zwar gegenüber jedem Lehrer ihrer Schule, unabhängig vom Stundenplan.

Bislang stellt der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (&sect, 174 StGB) entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung - anvertraut ist". Daran können z.B. Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur als Vertretungslehrer oder in Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag betreut.

Wir sind der Bayerischen Staatsministerin Beate Merk deshalb sehr dankbar für ihre Initiative zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs. Damit liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, mit dem zügig die nötigen gesetzlichen Konsequenzen gezogen werden können.

Ebenso begrüßen wir, dass auch die für die Schulen verantwortlichen Kultusminister im Bereich des Schul- und Dienstrechts tätig werden wollen."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2012